Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat den Internationalen Fußball-Verband FIFA aufgefordert, die für Dezember vorgesehene Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2034 an Saudi-Arabien auszusetzen. In einem in dieser Woche vorgestellten Bericht heißt es, die bestehenden Risiken angesichts der Menschenrechtslage in Saudi-Arabien seien so gravierend, dass „die FIFA den Vergabeprozess für das Turnier 2034 aussetzt, bis große Reformen vorgestellt sind“.
De facto ist das Turnier bereits an das Königreich auf der arabischen Halbinsel vergeben, die Entscheidung könnte bei einem virtuell abgehaltenen FIFA-Kongress per Akklamation legitimiert werden. Teil des vorgesehenen Prozederes ist zudem die Vergabe des WM-Turniers 2030 an Argentinien, Paraguay, Uruguay, Marokko, Portugal und Spanien.
Hinsichtlich des Sechs-Nationen-Turniers (in den südamerikanischen Staaten soll jeweils eine Partie ausgetragen werden) hat sich die Menschenrechtsorganisation bei ihrer Untersuchung auf Marokko, Portugal und Spanien beschränkt. Auch dort erfordere die Lage eine „glaubwürdigere Menschenrechtsstrategie“. Das Turnier solle nur unter der Bedingung vergeben werden, dass „sehr viel spezifischere und umfassendere Menschenrechtsstrategien“ von den Veranstaltern vorgelegt werden.
Die formelle Vergabe des Turniers an Saudi-Arabien müsse dagegen ganz ausgesetzt werden, sollten nicht vor dem virtuellen Kongress „glaubhafte und umfassende Reformen“ vereinbart werden. Amnesty ist eine von elf Menschenrechtsorganisationen, die Ende Oktober bereits die von der in der saudischen Hauptstadt Riad ansässigen Kanzlei AS&H Clifford Chance vorgelegte Menschenrechtsevaluation kritisiert hatten. „Die ‚Unabhängige Menschenrechtsbewertung von AS&H Clifford Chance, dem saudischen Partner der global tätigen Kanzlei Clifford Chance, beinhaltet keine Analyse der gravierendsten und bekanntesten Menschenrechtsrisiken in Saudi-Arabien“, heißt es in dem Amnesty-Bericht.
So seien in dem öffentlich zugänglichen Papier weder die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die Verfolgung von gleichgeschlechtlichem Sex, die gut dokumentierten Zwangsräumungen, der Verzicht auf einen Mindestlohn noch das Verbot von Gewerkschaften erwähnt. Die FIFA hat sich in Artikel 3 ihrer Statuten gebunden, „alle international anerkannten Menschenrechte zu respektieren und zu fördern“. In ihrer Menschenrechtsstrategie bindet sie sich an die Maßgaben der UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte.